Kein anderes soziales Netzwerk, keine andere allgemeine Website, hat sich in den letzten Monaten so entwickelt wie Facebook. Mit mittlerweile 20 Millionen Teilnehmern allein in Deutschland, ist Facebook die meist besuchte Website der Welt – noch vor anderen Größen wie Google und YouTube.

Da ist es kein Wunder, dass angesichts dieser Tatsachen auch immer mehr Unternehmen und kommerziell orientierte Teilnehmer das Netzwerk für sich entdecken. Unternehmen haben gezielt die Möglichkeit, sich in Google eine extra Fanseite für Ihr Unternehmen, Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung anzulegen, mit Interessenten und Kunden direkt zu kommunizieren und die Macht der großen Reichweite von Facebook für sich zu nutzen.

Social Media im Allgemeinen ist eine riesige Chance für Unternehmer, denn nirgendwo sonst – selbst über Google Adwords kaum noch – ist es momentan möglich, derart hochqualifizierten Traffic zu generieren, wie über Facebook.

Sei es über Werbeanzeigen, die aktive und zielgerichtete Teilnahme am sozialen Netzwerk oder einfach der Präsentation des eigenen Unternehmens, seiner Produkte oder sich selbst, um sich beispielsweise dort als Experte zu positionieren und zu etablieren.

Aber neben diesen riesigen Chancen, die insbesondere Facebook bietet, gibt es auch Gefahren und rechtliche Stolperfallen, die schnell ziemlich teuer werden können. Darüber hinaus muss sich jeder Teilnehmer bei Facebook im Klaren sein, dass er praktisch jeden Tag alles verlieren kann und für kommerzielle Nutzer ist das eine Katastrophe, wenn man nicht vorsorgt!

Social Media Marketing* gewinnt immer mehr an Bedeutung für kommerzielle Interessen und gerade im Internetmarketing ist Social Media einfach nicht mehr wegzudenken. Große Firmen, wie auch mittelständige oder selbst Einzelunternehmer investieren fast Unsumme, nur um den eigenen Auftritt – insbesondere auf Facebook – optimal zu gestalten und gewinnbringend zu nutzen.

Doch so schön es klingt und so extrem wichtig und vielversprechend Facebook auch tatsächlich ist, so verbergen sich dahinter auch viele Gefahren, die dazu führen können, dass man sich ganz schnell ins Abseits manövriert und im schlimmsten Fall seine gesamte Existenz ruiniert oder diese sogar ruiniert wird.

Rechtliche Stolperfallen im Facebook Marketing

Es gibt gerade im Bezug auf Facebook viele rechtliche Stolperfallen, die bei Nichtbeachten unter Umständen sehr teuer werden können. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg, Partner der Kanzlei SCHWENKE und DRAMBURG in Berlin, haben in Kooperation mit dem Online-Portal Allfacebook.de ein fast 100-seitiges E-Book verfasst und kostenlos veröffentlicht, welches genau diese Stolpersteine aufzeigt und erläutert.

Ich habe mir das Werk durchgelesen und war an einigen Stellen selbst sehr überrascht. Ich empfehle Ihnen, sich dieses Werk unbedingt herunterzuladen, wenn Sie entweder schon aktiv auf Facebook tätig sind oder aber dieses in Zukunft noch vorhaben.

Dennoch möchte ich auf einige aus meiner Sicht sehr wichtige Kernpunkte hier kurz eingehen und Ihnen dadurch einen ersten Einblick ermöglichen, was Sie in diesem umfassenden Werk erwarten wird.

Schleichwerbung auf Facebook

Facebook unterscheidet bei seinen Profilen und Fanseiten mittlerweile ganz strikt zwischen privaten Profilen und eben kommerziell orientierten Unternehmensseiten. Während die ganz normalen Profilseiten ausschließlich dazu da sind, sich als private Person zu präsentieren, dienen Unternehmensseiten zur Präsentation des eigenen Unternehmens und/oder seiner Produkte sowie Dienstleistungen.

Während daher auch gezielte Werbung auf den Unternehmensseiten erlaubt ist, ist eben diese auf den privaten Profilseiten ausdrücklich nicht erlaubt und darf eben nur zur privaten Kommunikation genutzt werden.

Der direkt sichtbare Unterschied zwischen einer privaten Facebook-Seite und einer Unternehmens-Seite ist der, dass ein privates Profil den Button „Als Freund hinzufügen“ beinhaltet und die kommerzielle Seite eben den berühmten „Gefällt-Mir-Button“, der es einem Interessen erlaubt, Fan von der jeweiligen Unternehmensseite zu werden.

Viele User und sogar einige selbsternannte Marketing-Experten scheinen selbst diesen Unterschied nicht zu kennen oder zu beherzigen, denn immer wieder sieht man, wie selbst auf den privaten Profilseiten hemmungslos geworben wird.

Dass auf einer privaten Profilseite keine Werbung gemacht werden darf, bedeutet jedoch nicht, dass man keine Produkte, Dienstleistungen oder Websites empfehlen darf – ganz im Gegenteil:

Soziale Netzwerke leben davon, dass sich User miteinander vernetzen, austauschen und ihre Vorlieben teilen. Dazu gehört auch, dass man anderen Freunden gute Produkte empfehlen möchte oder interessante Websites, die man entdeckt hat, für gut befunden hat und nun mit seinen Freunden teilen möchte.

Das ist seitens Facebook natürlich gestattet. Selbst wenn es sich bei diesen Projekten, Produkten und Dienstleistungen um eigene geht und man von diesen berichten möchte, ist das noch lange nicht verboten.

Zitat aus dem E-Book:

„Wer vom neuesten Projekt, einer tollen Leistung im Job, o.ä. berichtet, macht nicht automatisch Werbung. Erst wenn diese „Berichte“ penetrant wird und mehrmals täglich auf die eigenen Angebote verwiesen wird, ist die Grenze des Zulässigen überschritten.“

Wer also unter dem Deckmantel einer privaten Korrespondenz auf Facebook eigene Produkte anpreist, umwirbt und anbietet, der riskiert den Fall einer unerlaubten Schleichwerbung. Daran erkennt man, dass das Ganze vor allem auf privaten Profilseiten oftmals ein sehr schmaler Grat ist.

Impressum auch auf Facebook-Seiten!

Ja, auch das muss sein. Dass eine normale Website – zumindest nach deutschem bzw. europäischem Recht ein ordentliches Impressum aufweisen muss, sollte jeder wissen, der mit dem Gedanken spielt, sich ein Online-Business aufzubauen.

Die Impressumspflicht und deren Inhalt regelt der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien. Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass das Impressum für durchschnittliche Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar durch maximal 2 Klicks erreichbar und ständig verfügbar sein muss!

Doch wussten Sie, dass Sie auch auf kommerziellen Facebook-Seiten ein Impressum benötigen? Laut den Rechtsanwälten Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg ist sogar das notwendig und vorgeschrieben.

Dabei reicht es laut E-Book aus, das Impressum über den Reiter „Info“ und einen dort befindlichen sowie weiterführenden und direkten Link zum Impressum zu platzieren. Wie das genau aussehen muss, zeigen die beiden in ihrem E-Book.

Nutzung von Grafiken und Bildern auf Facebook

Auch dieser Punkt ist ein zweischneidiges Schwert. Grafiken und Bilder, die zum Beispiel als sog. Eye-Catcher dienen können sehr effektiv zur Promotion sein. Doch hier lauern die größten Gefahren, die unter Umständen extrem teuer werden können.

Neben dem generellen Urheberrechtsgesetz und dem Persönlichkeitsrecht gibt es weitere rechtliche* Stolpersteine, die insbesondere dann auftreten können, wenn Sie Fotografen beauftragen, Bilder für Sie und Ihr Unternehmen zu machen.

Denn selbst dann haben Sie nicht automatisch alle Rechte an diesen Bildern und sollten sich den Gesetzen und rechtlichen Begebenheiten unbedingt bewusst sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Und selbst wenn Sie sich selbst auf entsprechenden Portalen eine Lizenz für bestimmte Fotos gekauft haben und diese damit auf Ihren Websites und Portalen veröffentlichen und nutzen dürfen, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie diese auch auf Facebook nutzen können und dürfen, denn:

Mit der Veröffentlichung von Fotos, Bildern und Grafiken stimmen Sie automatisch zu, dass Facebook diese für eigene Zwecke verarbeiten, nutzen und weitergeben darf. Doch weil das explizit gegen die Richtlinien solcher Lizenz-Portale verstößt, könnten Sie ein Problem bekommen…

Facebook-Fans kann man kaufen

Wussten Sie auch, dass man mittlerweile Fans für die eigene Facebookseite sogar kaufen kann? Scheinbar schon, wenn man den Ausführungen des E-Books Glauben schenken darf. Jedenfalls wird darin auch sofort klargestellt, dass solche Marketing-Methoden wettbewerbswidrig sind und damit vollkommener Unsinn!

Die Gefahr des Guerilla Marketing ist gefährlich!

Ein extrem effektives Marketing-Instrument kann das sog. Guerilla Marketing sein. Laut Wikipedia besteht Guerilla Marketing aus „…ungewöhnlichen Aktionen, die mit untypisch geringem Mitteleinsatz eine große Wirkung erzielen sollen…“.

Auf Facebook lässt sich hervorragend verstecktes Guerilla Marketing betreiben – zum Beispiel unter dem Deckmantel fiktiver Profile, die das neueste Produkt von Firma X empfehlen, indem Sie ganz „privat“ den Freunden erzählen, wie toll jenes doch ist.

Doch Guerilla Marketing ist extrem gefährlich – und vor allem auf Facebook laut den Richtlinien sogar grundsätzlich verboten. Warum das so ist und was dahinter steckt, wird im Ebook sehr anschaulich aufgezeigt.

Weitere interessante und wichtige Punkte im E-Book

Neben vielen anderen Themen und Kernpunkten, geht das Werk u.a. noch darauf ein, was Sie unbedingt rechtlich gesehen beachten müssen, wenn Sie sich gegenüber Ihren Mitbewerbern äußern und vor allem wie Sie sich äußern.

Dabei gehen die Autoren insbesondere auf die Tatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung und Beleidigung einzelner Personen ein. Das gilt jedoch hauptsächlich auch für „normale“ User, die sich zu und über Unternehmen und deren Produkte bzw. Dienstleistungen äußern und dabei leider aus emotionalen Gründen über die Stränge schlagen können.

Dabei ist es wichtig, dass man Behauptungen stets belegen kann, denn im Zweifelsfall muss man dies als behauptende Person – nicht umgekehrt! Dieses Kapitel wird meiner Meinung nach sehr interessant behandelt und zeigt auch, wie man diesem „Problem“ entgehen kann.

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