Selbst absolute Internet-Profis sind sich der Bedeutung Ihrer eigenen IP-Adresse scheinbar nicht bewusst. Das zeigen Tests, die ich hin und wieder selbst mache, wenn ich zum Beispiel vor einer eigenen Buchung diverse Newsletter teste und merke, dass diese sofort im Spam landen. Das muss nicht immer zwangsläufig am Content liegen – auch das bestätigt sich dann, wenn man diese Newsletter mit ganz verschiedenem Content zu verschiedenen Themen im Spam-Verzeichnis verschiedener Email-Provider wiederfindet.

Die IP-Adresse bezeichnet Ihre Website. Eine solche Adresse lautet beispielsweise 196.102.100.1. Erst mit Hilfe des Übersetzers „DNS“ für „Domain Name System“ kann der Internet-Anwender statt der kryptischen IP-Adresse tatsächlich eine Klartext-Domain eingeben. So steht hinter jeder Domain also tatsächlich eine IP-Adresse.

Ein kurzes Beispiel: Die Domain erotik-schmidt.de läuft ab oder wird durch den Besitzer nicht verlängert etc., die Domain erotik-schmidt.de wird also nicht mehr benötigt. Der Provider nimmt die damit assoziierte IP-Adresse 1.2.3.4 also wieder zurück und das die deutschen Domainnamen verwaltende DeNIC löscht die Domain.

Jetzt möchte Herr Müller im Internet Geld verdienen und spezialisiert sich auf Kleidung. Er registriert die Domain mode-mueller.de und bekommt vom Provider die soeben freigewordene IP 1.2.3.4 zugewiesen!

Was Herr Müller nicht weiß, und was kaum jemand weiß: Spamfilter arbeiten unter anderem auf der Basis von IP-Adressen! Wenn über die Domain erotik-schmidt.de also Spam-Mails verschickt wurden und die IP-Adresse 1.2.3.4 daher auf Spam-Listen gelandet ist, hat Herr Müller als „Nachfolger“ der IP-Adresse ein massives Problem! Er steht für etwas gerade, was er selbst gar nicht zu verantworten hat.

Im schlimmsten Fall ist die IP-Adresse derart „verbrannt“, dass die Domain auf allen Blacklists gelandet ist, kaum mehr eine Email ihren Empfänger erreicht – und Herr Müller mitunter über Jahre große Probleme hat, ein solides Internet-Business aufzubauen.

Daher ist es extrem wichtig, dass Sie sofort überprüfen, welche IP-Adresse Ihnen Ihr Provider bei der Registrierung zugeordnet hat und ob diese bereits auf diversen (oder gar allen) wichtigen Spam-Listen gelistet ist. Sollte dies der Fall sein, verlangen Sie beim Provider umgehend nach einer neuen IP-Adresse – das sollte in solch einem Fall auch dann kein Problem sein.

Die meisten Anbieter schauen bereits auf so etwas, schon aus eigenem Interesse, weil es für den Provider selbst kein gutes Licht wirft, wenn er reihenweise kaputte IP-Adressen vergibt. Dennoch kommt es wohl immer wieder vor, dass man selbst eine solche negativ belastete IP-Adresse bekommt und bei Nicht-Reagieren dann die Zeche bezahlt.

Wie Sie Ihre IP-Adresse ermitteln

Wie Sie ganz einfach herausfinden, welche IP-Adresse Ihnen Ihr Provider zugeordnet hat, zeige ich Ihnen im Folgenden am Beispiel:

Klicken Sie in Windows auf Start > Ausführen und geben Sie dort im Feld „cmd“ ein. Es öffnet sich die Windows-Eingabeaufforderung und dort geben Sie dann folgende Zeile ein: ping <IhreDomain> und bestätigen das dann mit einem Klick auf die Enter-Taste!

Wie Sie Ihre IP-Adresse jetzt überprüfen

Sie wissen jetzt also Ihre eigene IP-Adresse bzw. die Ihrer Domain. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, diese zu überprüfen, ob sie bereits in den gängigen Blacklists eingetragen ist. Unter den folgenden Adressen können Sie nach Ihrer IP-Adresse suchen und es werden Ihnen detaillierte Informationen angezeigt, ob und wo Ihre IP eingetragen ist.

Bestenfalls ist sie natürlich nirgendwo registriert bzw. eingetragen, dann können Sie beruhigt aufatmen und haben keine „verbrannte“ oder „angebrannte“ IP-Adresse erwischt. Die folgenden beiden Websites bzw. Services fassen die wichtigsten und größten sog. RBLs zusammen. RBL steht hierbei für Realtime Blackhole List und bezeichnet die in Echtzeit abfragbaren Schwarzen Listen für Spam-Mails.

Schauen Sie dort nach, ob Ihre wie oben beschrieben herausgefundene IP-Adresse auf einer solchen gelistet ist und handeln Sie entsprechend der Resultate:

Whitelists – Die „Listen der Guten“

Das beste und einzige Mittel zu erreichen, dass Ihre Emails zu 100% durchgestellt werden und demnach niemals im Spam-Filter hängen bleiben, ist die Möglichkeit, Ihre IP-Adresse auf sog. Whitelists („Weiße Listen“) zu setzen. Das geht natürlich nicht einfach so, ist aber durchaus in wenigen Schritten möglich, sofern man sich an einige Regeln hält.

Whitelists sind gewissermaßen das Gegenteil einer Blacklist: Wenn Sie auf einer Blacklist stehen, werden alle Ihre E-Mails – selbst solche, die ganz klar kein Spam sind wie beispielsweise eine persönliche Nachricht an Ihre Freundin – nicht mehr durchgestellt.

Whitelists dagegen sind – aus Sicht der Provider – die „Listen der Guten“, von Unternehmen also, die sich bestimmten Spielregeln unterwerfen und die daher auch nicht länger als Spammer klassifiziert werden.

Führen Sie sich vor Augen, wie wichtig es für Sie sein muss, auf diese Whitelists zu kommen: Wenn Sie 10-30% Ihres Umsatzes nur deswegen verlieren, weil eine absolut erlaubte E-Mail Kampagne fälschlicherweise als Spam klassifiziert wurde, dann zeigt das, dass Ihnen ein Eintrag in den wichtigsten Whitelists sehr viel Geld bringen kann.

Wenn Ihre Website auf einer Whitelist steht, bedeutet das, dass Sie ab sofort eine 100%ige Zustellquote haben. Die eingehenden E-Mails werden also nicht länger geprüft und laufen daher auch nicht mehr Gefahr, als Spam klassifiziert zu werden.

Identifizieren Sie die Mail-Provider Ihrer Abonnenten

Bevor ich Ihnen genau zeige, wie und wo Sie Ihre IP-Adresse whitelisten können, gehe ich zuvor noch auf eine Sache ein, die Ihnen helfen wird, herauszufinden, auf welche Provider Sie sich verstärkt konzentrieren müssen, wenn Sie ein Whitelisting durchführen möchten.

Denn es gibt keine zentrale Whitelist, auf die man seine IP-Adresse setzen lassen kann, um dann bei allen Providern als „sauber“ zu gelten. Sie müssen sich also praktisch bei allen Provider einzeln listen lassen. Das ist natürlich bei der Fülle an Mail-Providern heute zu Tage sehr aufwändig. Deshalb müssen Sie die Mail-Provider Ihrer Benutzer identifizieren, damit Sie wissen, auf welche 5-6 wichtigen Provider es ankommt. Dort lassen Sie dann Ihre IP-Adresse listen.

Wie das geht und was Sie beachten müssen, verrate ich Ihnen später. Doch zuerst erkläre ich Ihnen, wie Sie die Provider Ihrer Abonnenten ganz einfach herausfinden, damit Sie wissen, welche Provider für eben Ihre Liste am wichtigsten sind. Wie also finden Sie heraus, welchen Email-Provider Ihre Abonnenten nutzen?

Sie könnten einfach hingehen und sich alle einzelnen Email-Adressen Ihrer Abonnenten anschauen, diese zählen und dann eine von Hand erstellte Statistik machen, die Ihnen genau zeigt, wer welchen Anbieter nutzt und wie oft jeder einzelne Provider dann in Ihrer Liste vertreten ist.

Das ist zugegebenermaßen extrem aufwändig und deshalb bieten sehr gute Newsletter-Systeme genau diesen Service von Hause aus automatisch per Knopfdruck. Die Newsletter-Software „Supermailer“ zum Beispiel bietet einen solchen Service automatisch.

Diese Newsletter-Software zeigt Ihnen per Mausklick alle Provider Ihrer Abonnenten an und gruppiert Sie entsprechend. Weiter bekommen Sie hier sofort eine Übersicht darüber, wie viel Prozent der gesamten Abonnenten und derer Provider einzelne Provider überhaupt ausmachen. Wie viel Beachtung Sie wie viel Prozent schenken, bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Meist geht es aber nur um die wirklich großen Anbieter wie T-Online, GMX, Web.de, Gmail oder auch Yahoo. Doch welche Provider Ihre Benutzer wählen, können Sie nicht voraussagen, sonder müssen es überprüfen, wie oben beschrieben, denn nichts wäre peinlicher, als dass Sie sich auf die „Großen“ konzentrieren und nichts überprüfen und später durch Zufall feststellen müssen, dass etwa 35% Ihrer Abonnenten einen eher für Sie unbekannten Provider nutzen!

Was das betrifft bietet fast keine vergleichbare Software in diesem Bereich derart umfangreiche Funktionen, die Ihnen beim Email-Marketing sehr viel Zeit und Geld sparen. Ich selbst nutze Supermailer seit Jahren sehr erfolgreich für meine Projekte, bei denen ich keinen Autoresponder benötige und bin hoch zufrieden damit.

So setzen Sie Ihre IP-Adresse auf eine Whitelist

Jetzt könnte man meinen, es sei Zauberei oder ein langer Weg, um auf eine Whitelist zu gelangen, dabei hat man es heutzutage selbst in der Hand, wenn man einfach „sauber“ arbeitet und seine Leser hinter sich hat.

Früher konnten IP-Adressen beispielsweise bei AOL tatsächlich noch explizit in deren Whitelist aufgenommen werden, wenn man sich an abstrakte und teilweise komplizierte Regeln hielt. Mittlerweile jedoch scheint sich das zu erübrigen, da heute kaum noch jemand AOL-Adressen nutzt.

Jedenfalls bieten die meisten großen Email-Provider – auch Freemail – Ihren Kunden an, eine eigene private Whitelist anzulegen, die es erlaubt, für jeden User individuell zu wählen, welche Emails er empfangen möchte oder eben nicht.

Whitelisting bei GMX

Der Freemail-Anbieter GMX stellt seinen Kunden schon seit Mai 2003 einen Anti Spam-Schutz zur Verfügung. Spam-Mails werden nicht in den Posteingang zugestellt, sondern im Ordner „Spamverdacht“ abgelegt und auf Wunsch nach einer einstellbaren Speicherzeit automatisch vom Server gelöscht.

Der Nutzer erhält eine Sammelbenachrichtigung über neue Spam-Mails und kann bei Bedarf auf alle gefilterten Mails zugreifen – so soll der Nutzer die Kontrolle über die gefilterten Mails behalten.

Der GMX Spamschutz überprüft als erstes bei jeder eingehenden E-Mail, ob der Absender in der persönlichen Whitelist enthalten ist. Gibt es eine Übereinstimmung, so wird die entsprechende Nachricht direkt im Ordner „Posteingang“ abgelegt.

Übernahme eines Absender in die Whitelist

Öffnen Sie die Email im Ordner „Spamverdacht“ und klicken Sie auf den Link „Nicht als Spam behandeln„.

Die Mail wird daraufhin in den Ordner „Posteingang“ verschoben und der Absender automatisch in die Whitelist eingetragen. So wird sichergestellt, dass künftige Emails von diesem Absender zugestellt werden und nicht mehr im Ordner „Spamverdacht“ landen.

Whitelisting bei Web.de

Web.de hat einen eigenen Schutz gegen Spam entwickelt – ähnlich dem von GMX, jedoch noch etwas verfeinert: Den Drei-Wege-Spam-Schutz. Hier scheint Web.de erst einmal prinzipiell alle eingehenden Emails als Spam zu behandeln und überlässt es dem User scheinbar komplett selbst, seine Kontakte zu organisieren. Das Ganze kann Vor- aber auch Nachteile haben.

Whitelisting bei Bluewin

Weil ich selbst auch sehr viele Kunden aus der Schweiz habe, möchte ich hier auch noch zusätzlich auf Bluewin eingehen. Bei Bluewin, dem führenden Schweizer Internet-Provider, kann der Leser Ihre Adresse wie folgt whitelisten:

  1. Öffnen Sie die Email-Einstellungen.
  2. Klicken Sie auf „Spam- und Virusfilter-Lösung“. In den Email-Einstellungen wird das Systemfenster mit den Spamfilter-Optionen angezeigt.
  3. Im Spamfilter-Bereich wählen Sie die gewünschte Option.
  4. Klicken Sie auf „Ändern“. Die Seite wird aktualisiert und eine Meldung, dass Ihre Änderungen gespeichert wurden, wird angezeigt. Die Änderungen werden nach ca. zehn Minuten aktiv.
  5. Im Whitelist-Konfigurationsbereich fügen Sie die gewünschten Email-Adressen oder Domänen hinzu. Schreiben oder kopieren Sie die Email -Adresse oder die Domäne in das Feld „Zur Whitelist hinzufügen“. Klicken Sie auf „Zur Whitelist hinzufügen“. Die Seite wird aktualisiert und eine Meldung, dass Ihre Änderungen gespeichert wurden, wird angezeigt. Wiederholen Sie diesen Vorgang für jeden Namen, den Sie zur Whitelist hinzufügen wollen. Die Änderungen werden nach ca. zehn Minuten aktiv.

Sie sehen also, dass Sie auf Ihre Leser angewiesen sind. Bitten Sie diese ruhig schon bei ihrer Eintragung in Ihren Newsletter um Mithilfe, damit diese Ihre Absender-Adresse zur Liste erwünschter Emails hinzufügen. Dann sollten Ihre Mails i.d.R. immer durchgestellt werden.

Überprüfen Sie Ihre Mails auf Spam

Trotz aller Vorbereitungen und Eintragungen auf Whitelists etc. kann genau das alles für die sprichwörtliche Katz‘ sein, wenn Sie Ihre Emails einfach schon im Vorfeld absolut SPAM verdächtig formulieren! Die ganzen SPAM-Filter achten genau auf entsprechende verdächtige Formulierungen und Schlüsselwörter im Text und vor allem im Betreff.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, vor jedem Mail-Versand Ihre Email durch einen SPAM-Checker laufen zu lassen. Dieser analysiert Ihre Email auf eben solche Schlüsselworte und Formulierungen und zeigt Ihnen, wo sie was verbessern und/oder ändern müssen, damit Ihre Mail nicht fälschlicherweise von einem SPAM-Filter ausgemustert wird. Denn was das bedeutet, habe ich Ihnen weiter oben bereits erklärt!

Einen absolut kostenlosen und hierfür schon recht umfangreichen SPAM-Checker finden Sie übrigens u.a. auf emarsys.com – dort finden Sie auch ein weiteres sehr nützliches Tool, mit welchem Sie die Länge Ihrer Betreffzeile checken können. Denn nichts ist fataler, als dass Ihre Betreffzeile, die ja zum Öffnen Ihres Newsletters anregen soll, vom Empfänger-Mail-Programm abgeschnitten wird. Sie finden dieses Tool ebenfalls hier.

Rechtliche Informationen zu Newslettern

Weil es gerade thematisch passt und äußerst wichtig ist, möchte ich an dieser Stelle auch noch auf einige rechtliche Dinge bei Newslettern und generell beim Email-Marketing eingehen. Ich möchte hier aber auch deutlich machen, dass ich kein Anwalt bin und daher keine verbindlichen Rechts-Auskünfte erteilen kann und werde, sondern lediglich einige Anhaltspunkte geben kann.

Wie überall, müssen auch beim Betreiben eines Newsletters einige Regeln, ja gar gesetzliche Vorschriften beachtet werden.

Allem voran steht der wichtigste Grundsatz: Versenden Sie keinen Spam! Denn Spam ist gesetzlich verboten und wird sogar rechtlich verfolgt. Schicken Sie niemals unerwünschte Mails, die nicht ausdrücklich gewünscht wurden (hierzu weiter unten mehr), sondern holen Sie sich die ausdrückliche Genehmigung durch Ihre Besucher, die sich eigenständig in Ihren Newsletter eintragen.

Über diese Problematik und was einige unwissende User leider oft machen, was Ihnen früher oder später sehr übel aufstoßen kann, hatte ich bereits im Artikel „Kostenlose Werbemöglichkeiten für Einstiger“ berichtet!

Aus diesem Grunde lege ich Ihnen ans Herz, sich bei der Newsletter-Anmeldung (im Formular auf Ihrer Website) für das rechtssichere Double-Opt-In-Verfahren zu entscheiden. Dies bedeutet, dass der Besucher, der sich in Ihren Newsletter eintragen möchte danach zuerst einen Bestätigungslink in der erhaltenen Email anklicken muss, um die Anmeldung abzuschließen.

Hierdurch ist dann gewährleistet, dass die Email-Adresse des Besuchers nicht durch Dritte eingetragen werden kann! Dieses Verfahren ist sehr wichtig, damit Sie später auf der sicheren Seite sind, falls es mal zu „Nachfragen“ seitens des Besuchers führen sollte.

Aus genau diesem Grund, weil manche Benutzer oft schlicht vergessen, sich einmal in einen Newsletter eingetragen zu haben, sollten Sie auch in jedem Newsletter erwähnen, warum dieser Ihren Newsletter erhält und ein Protokoll der Anmeldungen führen, damit Sie später die Beweise auf Ihrer Seite haben. Das hört sich jetzt alles kompliziert und heikel an, aber keine Angst, dies dient nur zu Ihrem eigenen Schutz vor Abmahnungen etc.

Sie müssen sich nur ein die gesetzlichen Pflichten halten, wie Millionen von Websitebetreibern auch und dann kann überhaupt nichts schief gehen, sie müssen halt nur wissen, was Sie beachten müssen.

Des Weiteren sollten Sie dem Besucher schon bei der Anmeldung klarmachen, was Ihn erwartet: Wie oft wird er den Newsletter in der Regel bekommen? Stellen Sie hervor, dass die Daten niemals an Dritte weitergegeben werden – das schafft Vertrauen; und selbstverständlich sollten Sie dies auch niemals tun, denn auch dies ist eine Straftat!

Erklären Sie auch, dass sich der User jeder Zeit wieder austragen kann.

Im Newsletter selbst, ist ein komplettes Impressum (wie auch auf Ihrer Website selbst) absolute Pflicht. Ein nicht vorhandenes Impressum kann Sie sehr viel Geld kosten, wenn Sie abgemahnt werden! Wie Sie ein rechtssicheres Impressum erstellen und was genau hinein muss, können Sie auf diversen Websites nachschauen, die sich mit diesem Thema beschäftigen – ich würde Ihnen dennoch raten, einen Anwalt um Rat zu fragen, der Ihnen genau erklären kann, was Sie beachten müssen!

Ebenfalls, wie bereits angeschnitten, müssen Sie in jedem Newsletter einen s.g. Abmeldelink platzieren bzw. dem Benutzer die Möglichkeit geben, sich auch jeder Zeit ganz einfach wieder aus Ihrem Newsletter auszutragen, denn ist der Benutzer nicht mehr interessiert und Sie bieten ihm keine einfache Abmeldemöglichkeit, wird das Ganze zu SPAM!

Diese eigentlich einfachen Dinge müssen Sie nur beachten und schon sind Sie auf der sicheren Seite und können mit Ihrem Newsletter Geld verdienen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Versenden Sie kein SPAM, also ungewollte Emails
  • Verwenden Sie hierfür das rechtssichere Double-Opt-In-Verfahren
  • Klären Sie Ihre Besucher über den Newsletter auf
  • Fügen Sie Ihrem Newsletter immer ein komplettes Impressum an
  • Ergänzen Sie jede Mail um den Austragungslink
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