Offenbar kommt langsam auch auf politischer Ebene Schwung in die Diskussion um künstliche Intelligenz im Internet sowie deren teils sehr negativen Auswirkungen auf viele Berufe und Branchen. Über die Ängste und Gefahren für einzelne Bereiche habe ich mich hier schon umfänglich geäußert. Doch eines der größten Probleme, das nahezu alle Online-Schaffenden betrifft, rückt nun endlich auch in den Fokus der Politik.

Einer der größten Missstände bei auf künstlicher Intelligenz basierenden KI-Bots wie Bard oder ChatGPT, beziehungsweise vor allem deren uneingeschränkter Integration in Suchmaschinen, ist der geistige Diebstahl von Bildern und Texten aus dem Internet. Dies kann getrost als solcher bezeichnet werden, weil sich diese Systeme ungehemmt und ungefragt jener Inhalte Dritter bedienen, um damit immer weiter die künstliche Intelligenz zu füttern.

Neben der damit verbundenen Gefahr insbesondere für die SEO-Branche und deren künftiger Sinnhaftigkeit in Sachen Suchmaschinenoptimierung* geht damit ein weiterer entscheidender Problemfaktor einher: das Urheberrecht.

KI-Unternehmen sollen für geschützte Werke zahlen

Genau hier scheint sich die Europäische Union jetzt grundsätzlich darüber verständigt zu haben, dass Unternehmen mit einer solchen KI künftig für die Nutzung fremder Inhalte zur Kasse gebeten werden könnten. In den USA sowie Großbritannien laufen sogar bereits ähnliche Gerichtsverfahren, in denen es um solche mögliche Urheberrechtsverletzungen geht.

Denkbar wären hier etwa eine Art Lizenzgebühr für die Nutzung von Bildmaterial oder sogenannte Tantiemen für die Verfasser von Texten, ähnlich wie bei der GEMA, die die Rechte von Musikschaffenden und deren Werken vertritt. Wie hoch eine solche Abgabe dann sein soll, steht allerdings noch in den Sternen. Fakt ist jedoch, dass sie Urheberinnen und Urheber für entgangene Einnahmen entschädigen sollten, die durch eine nicht mehr mögliche Monetarisierung der eigenen Website entstehen, wenn vor allem eine Suchmaschinen-KI zum Beispiel den Besuch dieser künftig obsolet macht.

Interessant wird sein, wie eine solche Regelung in der Praxis dann tatsächlich umgesetzt werden wird – auch im Hinblick auf national bereits geltende Gesetze. Denn das Urheberrecht* in Deutschland etwa ist – im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen – grundsätzlich sehr simpel und eindeutig: Es beginnt bereits mit der Schöpfung eines Werks (Bild, Text, Musikstück) und bedarf in aller Regel keiner gesonderten Anmeldung oder Hinterlegung. Wer beispielsweise einen Text verfasst, hat die Urheberschaft darüber und behält diese auch.

Angesichts dessen, dass heute eigentlich bereits klar geregelt ist, wann und inwiefern urheberrechtlich geschütztes Material von Dritten genutzt werden darf, stellt sich sowieso die Frage, weshalb ein KI-Unternehmen hiervon ausgenommen sein sollte.

Die Chance auf eine neue Einnahmequelle?

Auch wenn das alles wahrscheinlich noch eine Zeit lang dauern wird und es alles andere als sicher ist, ob eine solche Regelung wirklich kommen wird, könnte es vielleicht eines Tages dazu führen, dass Menschen durch solche Abgaben für die Nutzung ihrer geistigen Werke sogar eine weitere lukrative Einnahmequelle zur Verfügung hätten oder zumindest eine gewisse Kompensation (siehe oben).

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