Wer ein Unternehmen gründen möchte beziehungsweise sich selbstständig machen will, der muss die passende Unternehmensform finden. Gerade wenn man das Ganze als Einzelperson machen möchte, dann fällt die erste Wahl auf ein ganz normales Einzelunternehmen, denn es geht am einfachsten und schnellsten und ist zudem – rein von der Gründung her – zudem am günstigsten.
Einer der größten Nachteile hier ist jedoch die komplette Haftung. Laufen die Geschäfte schlecht und droht gar die Insolvenz, muss man zwangsläufig auch in die private Insolvenz und muss für Schulden mit seinem gesamten privaten Vermögen gerade stehen.
Die sehr gute Alternative scheint hier die GmbH zu sein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese jedoch ist gerade für Existenzgründer, die sich als Einzelunternehmer selbstständig machen möchten, meist nicht zu stemmen.
Der Hauptgrund hierbei ist das zwingend vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 Euro, welches bei einer AG (Aktiengesellschaft) sogar bei 50.000 Euro liegt. Weil das viele Existenzgründer – je nach Branche – vor der Selbstständigkeit abschreckt, hat der Gesetzgeber eine sehr interessanter Alternative für Existenzgründer ins Leben gerufen: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) – auch volkstümlich „Mini GmbH“ genannt.
Hierbei handelt es sich um eine vollwertige Kapitalgesellschaft, die bereits ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro eröffnet werden kann und deren Gründung einfach, standardisiert und günstig ist.
Die UG soll vor allem Existenzgründern die Gründung selbst sowohl aus finanzieller Sicht, als auch aus Aufwandssicht enorm erleichtern und so die Einstiegsbarrieren herabsetzen. In seiner neuesten Ausgabe „Die Mini GmbH“ stellt das Online-Magazin INTERNETHANDEL diese noch recht neue Unternehmensform detailliert vor und beschreibt die Vor- und Nachteile der UG.
Zudem stellt es die einzelnen Unternehmensformen gegenüber und durchleuchtet die Chancen, aber auch Risiken sowie die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer UG. Dabei zeigt es vor allem, weshalb die UG besonders für Online-Händler geeignet ist und was Sie dabei vor, während und nach der Gründung beachten müssen.
Sehr interessant sind auch die Aspekte, wie Sie eine UG später auch in eine GmbH umwandeln, Ihr privates Vermögen sofort schützen und bestehende Risiken von Anfang an ausschließen können.
Als besonderes Extra präsentiert INTERNETHANDEL zusätzlich ausführliche Interviews mit Jungunternehmern aus dem E-Commerce-Bereich, die darin beschreiben, wie Sie die Gründung ihrer Mini GmbH erlebt hatten und welche nützlichen Tipps sie anderen Gründern mit auf den Weg geben können.
Doch auch für bereits bestehende Online-Händler ist die aktuelle Ausgabe wieder empfehlenswert. Denn ein eigenes ausführliches Kapitel widmet das Magazin diesmal dem zur Zeit immer wieder sehr kontrovers und hitzig diskutierten Thema Datenschutz im Social Media und geht dabei besonders auf die rechtlichen Aspekte rund um die „Like-Buttons“ ein.
Dabei lässt es u.a. den Fachanwalt Florian Decker zu Wort kommen, der die Leser darüber aufklärt, welche rechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind und erläutert, wie sich das Social Media Engagement im Online-Handel rechtssicher gestalten lässt.
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