Kurze Videos zu Werbezwecken oder als kleine Image-Kampagne, wie beispielsweise die sogenannten Reels auf Instagram oder auch die YouTube Shorts, werden immer beliebter. Ein entscheidender Grund hierfür ist die grundsätzliche Einfachheit, weil es wirklich jeder kann, ohne umfangreiches Profi-Equipment und mit vergleichsweise wenig Aufwand. Doch wer unvorbereitet an die Sache herangeht, riskiert teure Abmahnungen – oftmals vollkommen unwissend.

Dass man mit Videos auf YouTube sehr viel Geld verdienen kann, ist nichts Neues. Bisher war es jedoch vergleichsweise aufwändig, ein umfangreiches und professionelles Video zu erstellen. Vor allem Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Materie hatten meist das Problem, genügend Material für ein längeres Video zusammenzustellen, welches dann auch noch interessant war.

In diesem Fall gab es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man nutzte ein passendes Online-Tool zum Erstellen eines professionellen Videos* oder man beauftragte eine Agentur damit.

Mithilfe von Reels auf Instagram oder den YouTube Shorts haben jetzt auch Menschen die Chance, mit Videos Geld zu verdienen, die entweder nicht so viel Zeit für aufwändige „Filme“ haben oder nicht genügend Inhalte finden, um lange Videos zu produzieren. Hierzu genügt einfach das Smartphone, ein Instagram- oder YouTube-Account und schon kann’s losgehen. Diese Videos müssen nur wenige Sekunden lang sein, können aber einen enormen Effekt haben.

Kurzer Exkurs: Worum geht es überhaupt genau?

Für alle, die sich bisher mit dieser Materie noch nicht so intensiv auseinandergesetzt haben, möchte ich in einem kurzen Exkurs kurz erläutern, was Instagram Reels und YouTube Shorts überhaupt sind. Dabei konzentriere ich mich auf das Wichtigste rein zum Verständnis, worum es überhaupt geht. Danach werde ich beschreiben, warum das Ganze auch rechtliche Gefahren birgt.

Was sind Instagram Reels?

Reels sind kurze Videos von nur wenigen Sekunden, die auf Instagram geteilt werden können und unter anderem zu reinen Werbezwecken oder als kleine Imagefilmchen dienen. So ist es möglich, den eigenen Followern regelmäßig kurze „Content-Häppchen“ zu präsentieren. Eigentlich sind Instagram Reels* gar nicht so neu. Bereits 2019 führte die Plattform diese Art der Kurzvideos ein, erlaubte jedoch lediglich 15 Sekunden. Weil das dann selbst für Kurzvideos aber sehr kurz ist, um annähernd effektive Videos zu produzieren, wurde das zeitliche Limit 2022 auf bis zu 90 Sekunden pro Clip angehoben.

Seit dem scheinen Reels durch die Decke zu gehen und keine Grenzen zu kennen. Ergänzt werden können diese Reels unter anderem mit Hintergrund- beziehungsweise Begleitmusik. Diese kann beispielsweise aus der Plattform-eigenen Bibliothek kostenlos genutzt werden.

Was sind YouTube Shorts?

Die YouTube Shorts sind sehr ähnlich wie die Instagram Reels. Auch hier können Nutzerinnen und Nutzer kurze Videos mit einer maximalen Länge von 60 Sekunden erstellen. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder mehrere 15-sekündige Clips zusammenzuführen oder ein einziges Video von einer Minute zu produzieren.

Im Wesentlichen verfolgen YouTube Shorts* das gleiche Ziel wie Instagram Reels: Geld verdienen durch die Vergrößerung der eigenen Reichweite im Zuge des Gewinns neuer sowie die Bindung bereits vorhandener Follower.

Abmahngefahr durch Instagram Reels

Bei den YouTube Shorts (bei Nutzung der YouTube-Bibliothek), aber vor allem bei den Instagram Reels setzen sich jedoch immer mehr Nutzerinnen und Nutzer (oft unbewusst) der großen Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Der Hauptgrund ist vor allem bei Instagram die hierfür genutzte Musik aus der Plattform-eigenen Musikbibliothek und das damit verbundene Urheberrecht. Zwar erlaubt Instagram die kostenlose Nutzung der Musikstücke ausdrücklich in den Videos, doch ausschließlich zu privaten Zwecken – etwa in privaten Stories.

Im Umkehrschluss bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, dass die gewerbliche sowie kommerzielle Nutzung der Musikstücke verboten ist. Für die kommerzielle Nutzung stellt Instagram darüber hinaus zwar eine eigene Sammlung an Musikstücken bereit – über die sogenannte Sound Collection – doch diese beinhalte natürlich weit weniger bekannte Stücke. Außerdem müssen auch hier jederzeit die jeweiligen Künstler korrekt genannt und über eine vorgegebene URL verlinkt werden. Zudem ist auch diese Nutzung nur auf den hauseigenen Plattformen Instagram und Facebook zulässig.

Letzteres schränkt natürlich stark ein und bedeutet enormen Mehraufwand, weil in diesem Fall für jede einzelne Plattform eigene Videos produziert beziehungsweise zumindest alle Videos mit einer anderen Musik untermalt werden müssen.

Reichweite vergrößern ist bereits kommerziell!

Doch ob nun privat oder kommerziell, wer in seinen Videos ohne Erlaubnis beziehungsweise den Erwerb der entsprechenden Lizenz urheberrechtlich geschützte Musikstücke nutzt, riskiert Abmahnungen. Allgemein besteht der Irrglaube, dass kurze Videos von maximal 15 Sekunden nicht davon betroffen sind. Laut des erst zwei Jahre alten UrhDaG (Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes) gibt es zwar tatsächlich eine solche festgelegte „Bagatellgrenze“, doch auch diese gilt ausschließlich für private Zwecke.

Was viele dabei nicht wissen oder bedenken: Bereits die Absicht, mit seinen Videos und Stories die eigene Reichweite zu vergrößern (mehr Follower zu generieren) oder schlichtweg Likes zu ergattern, gilt als kommerzielles, gewerbliches Handeln, weil dadurch potenziell Einnahmen erzielt werden (sollen). Der Grat zwischen privater Instagram-Story und kommerzieller (Eigen-) Werbung ist also extrem schmal. Und eines ist auch klar: Das Urheberrecht greift natürlich nicht nur bei Instagram Reels oder YouTube Shorts und kann – abgesehen von Abmahnungen – auch zu anderen Problemen führen:

Neben Abmahnungen drohen Löschung und Sperrung

Selbst wenn nicht sofort die Abmahnung ins Haus flattert, riskieren Nutzerinnen und Nutzer bei der unrechtmäßigen Nutzung schwerwiegende Konsequenzen. Diese reichen von der schlichten Löschung einzelner Inhalte durch Instagram (Facebook oder YouTube) bis hin zur Sperrung des kompletten Accounts. Für das eigene Image und die berufliche Existenz wäre das natürlich, unabhängig von einer Abmahnung, der Super-GAU. Eben gerade das Gegenteil von dem, was mithilfe von Instagram Reels* oder YouTube Shorts eigentlich erreicht werden soll.

Welche legalen Möglichkeiten gibt es?

Die einfachste Möglichkeit, die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen oder Account-Sperrungen durch unerlaubte Nutzung von Musik in Reels oder YouTube Shorts* zu vermeiden, wäre der generelle Verzicht auf Musikuntermalung. Das allerdings wäre natürlich nicht schön, weil diese vor allem kleinen Imagefilmen natürlich die nötige „Würze“ gibt und unter anderem Emotionen wecken soll.

Eine Möglichkeit ist schlicht und einfach, die entsprechende Lizenz zur Nutzung beim entsprechenden Urheber direkt zu erwerben. Entscheidet man sich für diesen Weg, kann dies allerdings ein Vermögen kosten. Je nach Bekanntheitsgrad des jeweiligen Künstlers sowie natürlich Angebot und Nachfrage können für ein einzelnes Musikstück schon mal gut und gerne zehntausende Euro fällig werden. Bestimmte Agenturen und Plattenfirmen bieten mittlerweile sogar selbst Lizenzen für die kommerzielle Nutzung – allerdings in der Regel über teure Abomodelle. Wer neu einsteigen möchte und / oder mit kurzen (Reel) Videos etwas Geld verdienen möchte, hat hier keine Chance.

Creative Commons Lizenzen, Gemeinfreiheit und GEMA-freie Musik

Aus diesem Grund gibt es sowohl sogenannte Creative Commons Lizenzen als auch komplett GEMA-freie Musik. Ähnlich wie bei lizenzfreien Bildern und Fotos besteht auch bei Musik die Möglichkeit, diese unter bestimmten Umständen legal zu nutzen, ohne dabei gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit, die eigenen Videos einfach mit Musikstücken zu untermalen, die unter die sogenannte Gemeinfreiheit fallen, deren Schutzrechte also ausgelaufen sind. Doch egal, ob Creative Commons Lizenzen, lizenzfreie Stücke oder auch die Gemeinfreiheit: Auch hier gibt es Unterschiede und unter Umständen spezielle Bedingungen, die an die legale und gegebenenfalls kostenlose Nutzung zu gewerblichen Zwecken geknüpft sind.

Creative Commons Lizenzen

Bei der sogenannten Creative Commons Lizenz haben Künstlerinnen und Künstler – vereinfacht ausgedrückt – die Möglichkeit, zu bestimmen, welchen genauen Rechteumfang sie Nutzerinnen und Nutzern tatsächlich einräumen. Der Vorteil liegt hier auf der Hand: Sie müssen nicht zwangsläufig alle Nutzungsrechte komplett abtreten und haben selbst eine gewisse Entscheidungsfreiheit darüber, die die eigenen Werke genutzt werden dürfen.

Videoproduzierende hingegen haben hierdurch die Möglichkeit, gezielte Nutzungsrechte an einem Musikstück zu erwerben, die zur eigenen Verwendung passen und so kein „Vermögen“, sondern nur einen günstigen sowie fairen Preis zahlen zu müssen.

Gemeinfreie Stücke

Die Gemeinfreiheit gilt grundsätzlich für (einst) urheberrechtlich geschützte Werke, wie beispielsweise Bilder, Texte und eben Musik, deren Schaffende mindestens 70 Jahre verstorben sind. Deren Schutzrechte sind ab diesem Zeitpunkt erloschen und können in der Regel vollkommen frei und kostenlos genutzt werden.

Doch auch hier lauert eine Gefahr bezüglich des Urheberrechts: Denn existiert zum Beispiel basierend auf einem gemeinfreien Musikstück eine abgeänderte Version (etwa eine Cover-Version oder ähnliches) können hier wieder Schutzrechte entstehen.

GEMA-freie und Lizenzfreie Musik

Die sicherste Möglichkeit, Musik in den eigenen Videos legal zu nutzen, sind komplett GEMA- beziehungsweise lizenzfreie Werke. Dabei ist es wichtig, zu wissen: Lizenzfrei bedeutet nicht zwangsläufig kostenlos, sondern lediglich, dass das jeweilige Musikstück (in aller Regel) vollumfänglich und frei genutzt werden darf.

Auch hier kann es allerdings unter Umständen bestimmte Bedingungen geben, die dabei beachtet werden müssen. Beispielsweise kann es vorgeschrieben sein, dass auch hier die jeweiligen Urheberinnen und Urheber genannt werden müssen oder dass – gerade für den kommerziellen Gebrauch – bestimmte Einschränkungen gelten. Das zeigt, dass die Nutzung von Musik (wenn sie nicht komplett selbst komponiert wurde) so oder so immer genau geprüft werden sollte – ähnlich wie bei Bildern oder Texten.

Die besten Plattformen für GEMA- und lizenzfreie Musik

Im Kompendium stelle ich einige der besten Plattformen für lizenzierte, aber auch GEMA- und lizenzfreie Musik vor und beschreibe diese kurz mit ihren Vor- und Nachteilen. Dort finden sich entweder lizenzierte Stücke zu fairen Preisen oder sogar lizenzfreie Musik (teilweise sogar komplett kostenlos). Einige davon – etwa gemeinfreie Werke – können sogar als direkter Download sofort heruntergeladen sowie genutzt werden.

Kompendium: Die besten Plattformen für GEMA- und lizenzfreie Musik

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