Auch wenn es nervig ist: Wer im Internet erfolgreich Geld verdienen möchte, muss sich – zumindest in den meisten Ländern – auch an bestimmte Regeln und Gesetzte halten. Einige davon mag man für blödsinnig halten, doch um deren Einhaltung kommt man letztlich nicht herum, wenn man keine Abmahnung riskieren will. Im Bereich Online-Marketing besonders relevant für Bloggende und andere Websitebetreibende waren in diesem Jahr Abmahnfallen, die teilweise sehr versteckt lauerten.

Info: Dieser Artikel gehört zum mehrteiligen Jahresrückblick 2023 – schau dort gerne mal rein, damit du nichts verpasst. Er durchleuchtet die in diesem Jahr prägendsten Themen der Branche und lässt sie jeweils noch einmal Revue passieren.

Zugegeben, es gibt viele unterschiedliche Regeln, Gesetze und Richtlinien, an die man sich im Internet halten muss. Nicht alle davon betreffen auch wirklich immer alle im Einzelnen. Auch bin ich kein Rechtsanwalt und kann beziehungsweise darf diesbezüglich keinerlei beratende Auskunft erteilen. Doch logischerweise bin ich als Blogger ganz normaler „Adressat“ dieser Gesetze sowie Richtlinien und muss dieses Rechtliche* (sofern es mich persönlich betrifft) folglich umsetzen.

Weil ich hier nicht alleine bin, werde ich im Zuge dieses Teils meiner kleinen Jahresrückblick-Serie besonders auf einige der in diesem Jahr brisantesten Abmahnfallen eingehen. Diese sind und waren zum Teil sehr versteckt und für viele Bloggende, Websitebetreibende, aber auch Kunstschaffende aus der Videoproduktion so oftmals nicht zu erkennen.

Omnibus-Richtlinie: Streichpreise künftig verboten

Schon vor vielen Jahren war das Thema Streichpreise rechtlich umstritten. Bereits im März 2011 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Werbung mit durchgestrichenen Preisen verboten sei. Damals ging es um einen konkreten Einzelfall, der für viele bis heute wieder in Vergessenheit geriet. Das änderte sich, als bereits vor mehr als einem Jahr die sogenannte Omnibus-Richtlinie inkraft trat, im Zuge derer diese Streichpreise nun gänzlich untersagt sind – fast zumindest.

Im März dieses Jahres wurde es wieder etwas lauter um die Omnibus-Richtlinie, obwohl sie hier bereits seit einem Jahr in Kraft war. Der Grund war, dass plötzlich einschlägige Plattformen wie etwa Digistore24 ihre Kundinnen und Kunden explizit auf dieses Gesetz aufmerksam machten. Das war offensichtlich notwendig, weil sich trotz des Gesetzes augenscheinlich sehr viele einfach darüber hinwegsetzten oder schlichtweg nicht wussten, dass sie rechtswidrig handeln.

Sind also Streichpreise jetzt endgültig verboten? Warum kochte diese Thematik ausgerechnet in diesem Jahr wieder hoch? Was steckt genau hinter der Omnibus-Richtlinie und was gilt es zu beachten, um doch noch mit durchgestrichenen Preisen arbeiten zu können?

» Hier geht es zum ganzen Artikel: Omnibus-Richtlinie: Streichpreise künftig generell verboten? Das darfst du noch tun!

Google Fonts: Schriftarten rechtssicher einbinden

Ein ganz heißes Eisen waren und sind die sogenannten Google Fonts. Ja, dabei geht es tatsächlich um die Fonts mit „T“ (die Schriftarten) und nicht etwa um die Fonds mit „D“ (die Geldanlagen). Das zeigt, dass auch so etwas ganz Normales und Unverdächtiges manchmal große Probleme verursachen kann. Genau das ist der Kern:

Das größte Übel an den Google Fonts ist deren für viele Websitebetreibende versteckte Gefahr, denn sie lauern fast überall, ohne dass diese selbst aktiv dafür gesorgt hätten. Bei den Google Fonts handelt es sich um eine riesige Sammlung mit unterschiedlichsten Schriftarten für die eigene Website oder den Blog. Das Problem: Sie sind in sehr vielen Themes bereits vorinstalliert mit dabei, während das Wörtchen „Vorinstalliert“ in diesem Fall nicht so ganz stimmt, was das eigentliche Problem erst so richtig ernst macht.

Im Kern geht es darum, dass die Google Fonts stets von den Google-Servern geladen werden, um dann auf der eigentlichen Website angezeigt werden zu können. Das geschieht vollautomatisch durch das jeweilige Theme. Während der Verbindung zum Server werden – natürlich – mal wieder eine Menge Daten an Google übermittelt und hier kommt dann wieder der Datenschutz beziehungsweise die DSGVO zum Zug. Die meisten Websitebetreibenden merken davon nichts und wissen häufig überhaupt nicht, dass sie selbst unwissentlich Google Fonts einsetzen – und damit einem sehr großen Abmahnrisiko ausgesetzt sind.

In meinem Beitrag hierzu ging ich detaillierter auf die Thematik ein und zeigte zudem, wie es ganz einfach zu überprüfen ist, ob Google Fonts im eigenen Blog eingesetzt werden. Im Zuge dessen zeigte ich ebenfalls, wie sie ganz einfach entfernt werden können. Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, erfährt im Artikel darüber hinaus, wie sich die Google Fonts rechtssicher einbinden lassen, um einer Abmahnung zu umgehen.

» Hier geht es zum ganzen Artikel: Google Fonts rechtssicher einbinden – Viele sind noch unwissend und riskieren Abmahnungen

Instagram Reels: Die versteckte Abmahngefahr

Immer beliebter werden kleine Sekunden-Videos, wie die sogenannten Instagram Reels* oder auch die ähnlichen YouTube Shorts*. Sie haben für Produzentinnen und Produzenten solcher Mini-Clips den entscheidenden Vorteil, keine langen, umfangreichen Videos erstellen zu müssen, sondern diese ganz einfach und schnell mit dem Smartphone aufnehmen zu können.

Doch das Ganze hat auch einen Haken – einen rechtlichen: Weil die Videos nicht selten auch mit Musik, speziellen Sounds oder Effekten ausgestattet werden, laufen nicht wenige schon beim Erstellen Gefahr, dafür abgemahnt zu werden. Selbst dann – oder gerade dann – wenn beispielsweise für die Instagram Reels die kostenlose Sound Collection von Meta (Instagram und Facebook) angezapft wird.

Denn gerade diese Sound Collection birgt für Produzentinnen und Produzenten von Instagram Reels eine große, teilweise versteckte Gefahr, in die Abmahnfalle zu tappen. Warum das so ist, was genau dahinter steckt und was es für rechtssichere, erfolgreiche Instagram Reels zu beachten gilt, zeigte ich bereits in meinem Artikel dazu. In diesem Zusammenhang ging ich übrigens auch darauf ein, was generell beachtet werden sollte, um rechtssichere Videos, Podcasts, Präsentationen oder Webinare erstellen zu können.

» Hier geht es zum ganzen Artikel: Abmahnfalle Instagram Reels: Die versteckte Gefahr und was du beachten musst

Privacy Shield 2.0: Analytics und Co wieder rechtssicher?

Wie unter anderem mal wieder das oben genannte Beispiel der Google Fonts zeigt: Gerade der Einsatz von Services und US-Tools, wie eben Google Fonts, Analytics, Ads oder wie sie alle heißen, sind zumindest in der EU in Sachen Datenschutz ein heißes Pflaster. Überspitzt ausgedrückt war der Einsatz solcher Tools in den letzten Jahren tatsächlich verboten – zumindest mehr oder weniger, denn man bewegte sich als Betreiberin oder Betreiber einer Website auf sehr dünnem Eis, wenn man sie vollumfänglich nutzte.

Hoffnung konnte in diesem Jahr die zwischen der EU und den USA getroffene Einigung im Zuge des Privacy Shield 2.0 machen: Die darin festgelegten Rahmenbedingungen sollen es von nun an wieder ermöglichen, solche US-Tools und Services in der EU rechtssicher verwenden zu können. Zumindest jene, die auf der sogenannten Zertifizierungsliste des DPF stehen. Wo findet sich diese Liste, welche Tools stehen drauf und dürfen jetzt alle US-Tools wieder rechtssicher genutzt werden? – all das beantwortete ich in meinem Artikel dazu.

» Hier geht es zum ganzen Artikel: Privacy Shield 2.0 – Dürfen jetzt alle US-Tools wieder rechtssicher genutzt werden?

» Tipp: Lies hier nochmal alle Artikel und Entwicklungen zum Thema Recht und Gesetz

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