Vor nun etwas mehr als einem Monat trat die sogenannte „Neue Buttonlösung“ in Kraft, die für Online-Händler neue gesetzliche Bestimmungen* zur Gestaltung des Bestell- und Kaufprozesses bedeutet. Im Kern geht es dabei vor allem darum, wie der Kaufen-Button zu beschriften ist, sodass es – zumindest theoretisch – für den Endkunden nicht mehr möglich sein wird, in eine sogenannte Abofalle zu geraten.

Natürlich hat das neue Gesetz beziehungsweise die Gesetzesanpassung einige weitere Kriterien zur Folge, doch im Kern ging es tatsächlich um die Beschriftung der Kaufen-Buttons, die künftig klar und deutlich zeigen müssen, dass der Kunde eine kostenpflichtige Bestellung tätigt.

Klingt eigentlich doch sehr vernünftig und logisch, hat jedoch im Vorfeld für teils heftige Proteste gesorgt, was verschiedene Meldungen im Netz auch noch verstärkten. Sogar von Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe für den deutschen Online-Handel war die Rede.

Jetzt einen Monat später – die neue Regelung ist in Kraft – scheint alles mal wieder mehr Hysterie gewesen zu sein, als nötig…

Zahlungspflicht muss klar herausgestellt werden

Wie bereits erwähnt, geht es bei der Buttonlösung – neben verschiedener anderer Kriterien – hauptsächlich darum, dass der Kunde unmittelbar vor der Abgabe einer Bestellung u.a. unmissverständlich darüber informiert werden muss, dass er eben mit dieser eine Zahlungspflicht eingeht.

Bedeutet im Klartest die üblichen Formulierungen, wie „Bestellung abgeben“ oder „Jetzt bestellen“ usw. seit dem 1. August 2012 nicht mehr erlaubt sind. Hingegen sind beispielsweise Formulierungen, wie etwa „Kostenpflichtig bestellen“ oder auch natürlich „Kaufen“ weiterhin erlaubt und notwendig.

Als vernünftig und rational denkender Mensch sollte man eigentlich meinen, dass das eine vernünftige und gute Sache ist, doch wie immer sorgte diese Lösung schon vor deren Inkrafttreten für heftige Diskussionen und Proteste.

Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe?

Während verschiedene Meldungen im Netz sogar von Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe für den deutschen Online-Handel schrieben, gab es auch kontroverse Diskussionen im Netz, die man – hatte man sich ein wenig mit der Thematik auseinandergesetzt – lesen konnte.

So waren Sätze wie „Wenn nach dem Stichtag alle Webshops umstellen, wird die Abbruchrate deutlich sinken. „, oder auch „Die seriösen Shop-Betreiber leiden mal wieder darunter…“ keine Seltenheit.

Aber es gab auch durchaus Stimmen, die dem Ganzen schon vorher sehr gelassen entgegen standen. Eine Aussage, die mir persönlich sehr gut gefallen hatte und die ich zu 100% nur unterschreiben kann, war sinngemäß folgende:

„…bei den Amis heißt es zu 99 % ‚Buy Now‘ – und die verkaufen auch…“

Und in der Tat – schaut man sich verschiedene US-amerikanische Online-Shops an – haben diese scheinbar deutlich weniger Probleme damit, auf Ihren Buttons klar und deutlich herauszustellen, was den Kunden erwartet.

Natürlich gibt es auch dort Ausnahmen, so habe ich persönlich auch schon öfter Bezeichnungen, wie zum Beispiel „Get Access“ oder ähnliche gelesen – das aber hauptsächlich auf Websites, auf denen etwa ein Zugang erworben werden konnte.

Wie dem auch sei: Die Meinungen und Befürchtungen dazu, gingen wie so oft stark auseinander, wobei die negativen Befürchtungen jedoch eher zu überwiegen schienen.

1 Monat danach: Alles Schall und Rauch?

Jetzt ist es bereits ein Monat her, seit die neue Buttonlösung in Kraft getreten war und siehe da: Es war wohl wieder einmal alles Schall und Rauch.

Wie unter anderem die Online-Plattform onlinemarketing.de nun berichtet, hat die Button-Lösung wohl überhaupt nicht geschadet.

Die Plattform bezieht sich dabei auf einen Bericht von Internet World Business, der besagt, dass eben die Plattform selbst in Zusammenarbeit mit dem Web Analyse Spezialist etracker Daten von 800 Online-Händlern verglichen haben und dabei die Conversions der Bestellabschlüsse nach dem 1. August mit denen zuvor verglichen haben.

Das Ergebnis: Man habe keine Verschlechterungen der Conversions nach dem 01.08.2012 feststellen können. Das bedeutet im Endeffekt also auch, dass sich Kunden, die einen Webshop mit einer festen Kaufabsicht betreten, wohl kaum von Button-Formulierungen „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Kostenplichtig bestellen“ verunsichern oder gar abschrecken.

Vor allem dann nicht, wenn diese Formulierungen nach dem 1. August folglich branchenweit Anwendung finden (müssen) und man sich an diese Formulierungen auch in Zukunft sicherlich schnell gewöhnen wird.

Panik nur mal wieder von den „Schwarzen Schafen“?

Angesichts dieser Ergebnisse – ok., man muss jetzt sicherlich mal die nächsten Monate betrachten – kann man sicherlich die Frage stellen, ob sich hier (wie so oft) nur mal wieder die schwarzen Schafe künstlich aufgeregt haben, die ihre unseriösen Geschäfte nun in Gefahr sahen!?

Ich denke, das wäre etwas zu vorverurteilend und pauschal gedacht, aber dennoch war immer wieder zu beobachten, wie einige Anbieter im Netz vehement nach Möglichkeiten suchten, diese Buttonlösung umgehen zu können.

Immer wieder las ich darüber, wie Nutzer beispielsweise in Foren etc.und so weiter fragten, ob sie sich auch dann an die neue Lösung halten müssten, wenn sie ihre Firma in A haben, ihr eigentliches Büro in B und ihr Konto aber eigentlich in C liegt…

Sorry, aber bei so etwas geht mir dann – mit Verlaub – die Hutschnur, wenn ich so was lese und da frage ich mich dann, was man eigentlich will: Seriös Geld verdienen oder mit aller Gewalt verschleiern, dass der Kunde einen kostenpflichtigen Kauf eingeht?

Das ist dann wieder so ähnlich wie beim „Verschleiern“ der Tatsache, dass sich ein Nutzer in den jeweiligen Newsletter einträgt (siehe Artikel) oder auch der aktuellen Änderung des BDSG zur Protokollierung des DOI-Vorgangs:

Das berührt speziell im Bereich Email-Marketing auch wieder nur die, die bisher immer noch nicht verstanden haben, dass das DOI-Verfahren angewandt werden muss, wenn Email-Marketing betrieben wird und dass man das auch protokollieren und nachweisen können muss.

Normale Internetunternehmer haben das eigentlich schon immer gemacht und können das daher auch nachweisen, denn gute Autoresponder* können das…

Andererseits kann und muss man wohl auch diejenigen verstehen, die mit eigentlich noch harmlosen und gebräuchlichen Formulierungen wie etwa „Jetzt bestellen“ oder auch „Bestellung abschließen“ arbeiteten und jetzt plötzlich gezwungen waren, diese zu ändern.

Dass man dann vielleicht im ersten Moment etwas geschockt ist und seine Existenz bedroht sieht, kann man dann sicher auch nachvollziehen, zumal dann noch u.a. hysterische Meldungen im Netz kursierten, die von Milliardeneinbußen „sprachen“…

Erster Webshop bereits wegen Buttonlösung abgemahnt!

Auf die leichte Schulter sollte man die neue Regelung jedoch keinesfalls nehmen, denn wie ich ebenfalls auf Internet World Business lesen konnte, berichtete die Plattform bereits am 10.08. darüber, dass nur 4 Tage nach „Einführung“ der neuen Buttonlösung bereits der erste Webshop in Deutschland von einem „netten“ Mitbewerber abgemahnt wurde.

Das zeigt mal wieder, dass es im Endeffekt auch nichts bringt, durch Ignoranz solchen Regelungen zu trotzen oder „abzuwarten“, denn das bringt im Endeffekt nur Ärger und letztlich hat sich hier nun wieder einmal gezeigt, dass die Aufregung in den meisten Teilen eher unbegründet waren.

Meinung und Fazit

Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, warum sich einige so schwer damit taten und auch noch tun, ihre Buttons einfach so zu beschriften, dass der Kunde erkennt, dass er auch etwas kaufen wird.

Natürlich geht es bei dieser ganzen Regelung nicht ausschließlich um die Beschriftung des Kauf-Buttons selbst, sondern sie beinhaltet noch weitere Vorschriften, doch zum einen wurden diese Vorschriften in einigen Fällen sowieso schon immer angewandt und fanden nur jetzt endlich einmal eine deutliche Festschreibung in Gesetzen.

Und zum anderen zeigen die ganzen Diskussionen und Befürchtungen im Netz – besonders deren inhaltliche Ausrichtung – dass vielen vor allem eben die Button-Formulierungen ein Dorn im Auge sind und waren.

Wieso also nicht einfach klar dem guten alten Gesetz zu liebe (*etwas Ironie*) auf den Button schreiben, dass der Kunde etwas kostenpflichtiges kauft? Schließlich ist es den Kunden – wie auch diese Ergebnisse zeigen – wohl völlig „schnuppe“, was da drauf steht, denn wer in einem lokalen Ladengeschäft zur Kasse geht, der tut das auch mit der Absicht, dies zu kaufen und weiß, dass er dafür zahlen muss…

Dass durch diese Button-Lösung tatsächlich die ganzen Abofallen im Internet verhindert werden können… das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Denn diese Anbieter operieren sowieso bereits gesetzeswidrig und dann werden sich diese (leider) wohl kaum von solchen Formulierungspflichten beeindrucken lassen.

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